<< §1 Selbstverständnis | Satzung DRK Wachtberg | §3 Rechtsform, Name, Mitgliedschaft >>
(1) | Der Ortsverein ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Sein Zweck ist die Wahrnehmung der Interessen derjenigen, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie das Hinwirken auf die
Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Aufgaben.
Die Erfüllung dieser Aufgaben durch den Ortsverein erfolgt aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 30). |
(2) | Der Ortsverein wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden. |
(3) | Dem Ortsverein können in gegenseitigem Einvernehmen weitere Aufgaben vom Präsidium des Kreisverbandes übertragen werden. |
(4) | Die Übertragung von satzungsgemäßen Aufgaben auf andere Rechtsträger bedarf der vorherigen Zustimmung des Kreisverbands und des DRK Landesverbandes Nordrhein e. V. (nachfolgend Landesverband genannt). |