<< §12 Ehrenmitglieder | Satzung DRK Wachtberg | §14 Allgemeine Rechte und Pflichten der Mitglieder >>
(1) | Der Beitritt zum Ortsverein erfolgt durch schriftlichen Antrag gegenüber dem Ortsverein und Annahme des Antrages durch den Ortsverein. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand des Ortsvereins.
Die Mitglieder der Rotkreuz-Gemeinschaften erwerben mit der Aufnahme in die Rotkreuz-Gemeinschaft Wachtberg die Mitgliedschaft im Ortsverein Wachtberg. |
(2) | Mitglieder eines anderen Rotkreuz-Verbandes können mit ihrer und der vorherigen Zustimmung des aufnehmenden Ortsvereins durch Überweisung Mitglied werden. |