§13 Erwerb der Mitgliedschaft

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(1) Der Beitritt zum Ortsverein erfolgt durch schriftlichen Antrag gegenüber dem Ortsverein und Annahme des Antrages durch den Ortsverein. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand des Ortsvereins.

Die Mitglieder der Rotkreuz-Gemeinschaften erwerben mit der Aufnahme in die Rotkreuz-Gemeinschaft Wachtberg die Mitgliedschaft im Ortsverein Wachtberg.

(2) Mitglieder eines anderen Rotkreuz-Verbandes können mit ihrer und der vorherigen Zustimmung des aufnehmenden Ortsvereins durch Überweisung Mitglied werden.
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DRK Ortsverein Wachtberg e.V.