§14 Allgemeine Rechten und Pflichten der Mitglieder

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(1) Alle Mitglieder des Ortsvereins sind verpflichtet, die in § 1 genannten Grundsätze des Roten Kreuzes zu beachten.
(2) Natürliche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, besitzen die Mitwirkungsrechte nach §§ 17 – 19, wenn sie dem Ortsverein mindestens zwölf Monate als Mitglied angehört haben.
(3) Die Mitglieder zahlen mindestens den von der Ortsversammlung festgesetzten Vereinsbeitrag. Der Vorstand des Ortsvereins kann im Einzelfall von der Zahlung befreien. Aktiv tätige Mitglieder sind von der Zahlung befreit. Die Zugehörigkeit zum Jugendrotkreuz ist beitragsfrei.
(4) Für die Angehörigen der Rotkreuz-Gemeinschaften gelten die gemeinsamen allgemeinen Regeln für die ehrenamtliche Tätigkeit im Deutschen Roten Kreuz und die Ordnungen und sonstigen Regelungen ihrer Rotkreuzgemeinschaft.
(5) Für die Mitgliedschaft von juristischen Personen und sonstigen Vereinigungen gem. § 11 Abs. 2 sind die beiderseitigen Rechte und Pflichten in einem Vertrag festzulegen; § 14 Abs. 2 bis 4 dieser Satzung gelten nicht für diese juristischen Personen und sonstigen Vereinigungen.
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DRK Ortsverein Wachtberg e.V.