<< §16 Organe | Satzung DRK Wachtberg | §18 Aufgaben der Ortsversammlung >>
(1) | Die Ortsversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Ortsvereins. |
(2) | Die Ortsversammlung besteht aus:
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(3) | Jedes Mitglied der Ortsversammlung hat eine Stimme; Stimmübertragung ist nicht zulässig. |
(4) | Soweit ein Geschäftsführer des Ortsvereins bestellt ist, nimmt dieser mit beratender Stimme an der Sitzung der Ortsversammlung teil. |