§17 Stellung und Zusammensetzung der Ortsversammlung

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(1) Die Ortsversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Ortsvereins.
(2) Die Ortsversammlung besteht aus:
  • allen Mitgliedern im Sinne von § 14 Abs. 26,
  • den Vertretern der korporativen Mitglieder, denen ein Stimmrecht eingeräumt worden ist, § 11 Abs. 2.
(3) Jedes Mitglied der Ortsversammlung hat eine Stimme; Stimmübertragung ist nicht zulässig.
(4) Soweit ein Geschäftsführer des Ortsvereins bestellt ist, nimmt dieser mit beratender Stimme an der Sitzung der Ortsversammlung teil.
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DRK Ortsverein Wachtberg e.V.