§18 Aufgaben der Ortsversammlung

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(1) Die Ortsversammlung wählt den Ortsvorstand. Scheiden Mitglieder des Ortsvorstandes vor Ablauf der Amtszeit aus, kann die Ortsversammlung einen (Ersatz-) Nachfolger für die restliche Amtszeit wählen. Für die Zeit bis zur Ersatzwahl durch die Ortsversammlung bestellt der Ortsvorstand das Ersatzmitglied.
(2) Die Ortsversammlung:
  1. beschließt den Haushaltsplan,
  2. beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses/ Einnahmen-Überschussrechnung und der Verwendung des Ergebnisses;
  3. beschließt über die Entlastung des Ortsvorstands;
  4. bestellt einen oder mehrere Abschlussprüfer und/oder wählt einen oder mehrere Rechnungsprüfer,
  5. setzt den Mitgliedsbeitrag fest;
  6. nimmt den Tätigkeitsbericht des Ortsvorstands entgegen;
  7. beschließt über die Vorlagen des Ortsvorstands;
  8. genehmigt die Geschäftsordnung des Vorstandes,
  9. beschließt
    1. vorbehaltlich der Genehmigung des Präsidiums des Kreisverbandes (§23 Abs. 4 a) über Satzungsänderungen,
    2. über die Auflösung des Ortsvereins und den Austritt aus dem Kreisverband;
  10. beschließt vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der Kreisversammlung (§3 Abs. 6 Satz 2 der Satzung des Kreisverbandes) über die Änderung des Verbandsgebiets (und die Umgliederung von Mitgliedern);
  11. beschließt Änderungen (unterjährig) des Haushaltsplans;
  12. beschließt über die Abberufung von Mitgliedern des Ortsvorstands;
(3) Beschlüsse über Änderungen der Satzung bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen, Beschlüsse über die Auflösung oder den Austritt einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen.
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DRK Ortsverein Wachtberg e.V.