<< §17 Stellung und Zusammensetzung der Ortsversammlung | Satzung DRK Wachtberg | §19 Durchführung der Ortsversammlung >>
(1)
| Die Ortsversammlung wählt den Ortsvorstand. Scheiden Mitglieder des Ortsvorstandes vor Ablauf der Amtszeit aus, kann die Ortsversammlung einen (Ersatz-) Nachfolger für die restliche Amtszeit wählen. Für die Zeit bis zur Ersatzwahl durch die Ortsversammlung bestellt der Ortsvorstand das Ersatzmitglied.
|
(2)
| Die Ortsversammlung:
- beschließt den Haushaltsplan,
- beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses/ Einnahmen-Überschussrechnung und der Verwendung des Ergebnisses;
- beschließt über die Entlastung des Ortsvorstands;
- bestellt einen oder mehrere Abschlussprüfer und/oder wählt einen oder mehrere Rechnungsprüfer,
- setzt den Mitgliedsbeitrag fest;
- nimmt den Tätigkeitsbericht des Ortsvorstands entgegen;
- beschließt über die Vorlagen des Ortsvorstands;
- genehmigt die Geschäftsordnung des Vorstandes,
- beschließt
- vorbehaltlich der Genehmigung des Präsidiums des Kreisverbandes (§23 Abs. 4 a) über Satzungsänderungen,
- über die Auflösung des Ortsvereins und den Austritt aus dem Kreisverband;
- beschließt vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der Kreisversammlung (§3 Abs. 6 Satz 2 der Satzung des Kreisverbandes) über die Änderung des Verbandsgebiets (und die Umgliederung von Mitgliedern);
- beschließt Änderungen (unterjährig) des Haushaltsplans;
- beschließt über die Abberufung von Mitgliedern des Ortsvorstands;
|
(3)
| Beschlüsse über Änderungen der Satzung bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen, Beschlüsse über die Auflösung oder den Austritt einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen.
|
1883 Seitenaufrufe