§23 Der Vorsitzende

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(1) Der Vorsitzende ist der Repräsentant des Ortsvereins. Er nimmt die Aufgaben wahr, die ihm durch Satzung, Ortsversammlung oder Vorstand übertragen werden. Er führt den Vorsitz in der Ortsversammlung und den Sitzungen des Vorstands. Er führt die Aufsicht über die Geschäftsstelle.
(2) Der Vorsitzende wirkt daraufhin, dass die Organe des Ortsvereins und seine Gliederungen gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 vertrauensvoll zusammenarbeiten und ihre Arbeit aufeinander abstimmen.
(3) Der Vorsitzende ordnet, wenn in dringenden Fällen eine Entscheidung des an sich zuständigen Organs nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, die notwendigen Maßnahmen an; er hat das zuständige Organ unverzüglich zu unterrichten und dessen Genehmigung einzuholen.
(4) Der Vorsitzende kann die Ausübung einzelner seiner Befugnisse auf andere Mitglieder des Vorstands übertragen. Seine Verantwortung und das Recht zur eigenen Entscheidung werden hierdurch nicht berührt.
(5) Der Vorsitzende kann Weisungen nach § 34 Abs. 1 erteilen.
(6) Der Vorsitzende vertritt den Ortsverein in Fragen der Anstellung und Beendigung der Anstellungsverträge gegenüber dem hauptamtlichen Geschäftsführer.
(7) Der Vorsitzende vertritt den Verein bei:
  • Kontakten mit den Behörden
  • Versammlungen der DRK-Verbände
  • Veranstaltungen anderer Wachtberger Vereine
  • Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr Wachtberg
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DRK Ortsverein Wachtberg e.V.