§27 Fach- und Sonderausschüsse

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(1) Für bestimmte Arbeitsgebiete können vom Vorstand ständige Fachausschüsse aus den Reihen der Vorstandsmitglieder gebildet werden. Sie haben beratende Funktion. Die Mitglieder der Fachausschüsse wählen ihre Vorsitzenden selbst.

Alle Mitglieder des Vorstands haben das Recht der Anwesenheit in den Ausschüssen; sie müssen jederzeit gehört werden.

(2) Die Ausschüsse können jederzeit zu bestimmten Themen Sachkundige hinzuziehen.
(3) Beschlüsse der Fach- und Sonderausschüsse bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
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DRK Ortsverein Wachtberg e.V.