§29 Arbeitskreise

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(1) Für satzungsmäßige Aufgaben, die nicht von anderen Rotkreuz-Gemeinschaften wahrgenommen werden, können Arbeitskreise – auch für örtliche Teilbereiche – im Einvernehmen mit dem Kreisverband gebildet werden. In diesen können auch Nichtmitglieder mitarbeiten.
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DRK Ortsverein Wachtberg e.V.