<< §28 Rotkreuz-Gemeinschaften | Satzung DRK Wachtberg | §30 Wirtschaftsführung >>
(1) | Für satzungsmäßige Aufgaben, die nicht von anderen Rotkreuz-Gemeinschaften wahrgenommen werden, können Arbeitskreise – auch für örtliche Teilbereiche – im Einvernehmen mit dem Kreisverband gebildet werden. In diesen können auch Nichtmitglieder mitarbeiten. |