<< §8 Zuständigkeit des Ortsvereins | Satzung DRK Wachtberg | §10 Zusammenarbeit im Deutschen Roten Kreuz >>
(1) | Der Ortsverein darf im Gebiet eines anderen Ortsvereins nur nach den Bestimmungen der Satzung des Kreisverbandes und dieser Satzung tätig werden. |
(2) | Der Ortsverein kann in dem Gebiet eines anderen Ortsvereins mit dessen vorheriger Zustimmung und der vorherigen Zustimmung des Kreisverbandes tätig werden. Näheres regelt ein Vertrag. |