§19 Durchführung der Ortsversammlung

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(1) Die Ortsversammlung findet einmal jährlich statt. Der Vorsitzende kann jederzeit weitere Ortsversammlungen einberufen. Er muss dies tun, wenn es von mindestens einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe von Gründen schriftlich beantragt wird.
(2) Die Ortsversammlung wird von dem Vorsitzenden einberufen und geleitet. Einberufen wird durch schriftliche Einladung an die Mitglieder des Ortsvereins im Sinne von § 11 dieser Satzung

unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und Angabe der Tagesordnung.

Die Einladung kann stattdessen auch durch öffentliche Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Wachtberg erfolgen.

(3) Die Angehörigen der Ortsversammlung können Anträge zur Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung stellen. Diese müssen begründet werden und spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin beim Vorstand des Ortsvereins schriftlich eingehen, der sie zu Beginn der Ortsversammlung bekannt gibt. Eingehende Anträge können nur dann auf die Tagesordnung gesetzt

werden, wenn 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Ortsversammlung zustimmen.

(4) Die ordnungsgemäß einberufene Ortsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
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DRK Ortsverein Wachtberg e.V.