<< §20 Ortsvorstand | Satzung DRK Wachtberg | §22 Aufgaben des Ortsvorstands >>
(1) | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, seine Stellvertreter und der Schatzmeister. Rechtsverbindliche Erklärungen des Ortsvereins können nur von zwei dieser Personen gemeinsam getätigt werden. |