§21 Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches

<< §20 Ortsvorstand | Satzung DRK Wachtberg | §22 Aufgaben des Ortsvorstands >>

(1) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, seine Stellvertreter und der Schatzmeister. Rechtsverbindliche Erklärungen des Ortsvereins können nur von zwei dieser Personen gemeinsam getätigt werden.
1863 Seitenaufrufe
DRK Ortsverein Wachtberg e.V.